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FFH-Monitoring

Nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie müssen die EU-Mitgliedstaaten Monitoringsysteme etablieren, mit denen sie die Erhaltungszustände von Lebensraumtypen (LRT) und Arten überwachen. Die systematische und regelmäßige Datenerhebung im Rahmen des Monitorings bildet die Grundlage für die Erstellung des FFH-Berichts und ist auf dessen Anforderungen ausgerichtet.

Bundeseinheitliche Anforderungen an das FFH-Monitoring

Die wesentlichen europäischen Anforderungen zum Monitoring ergeben sich aus der FFH-Richtlinie und dem Dokument »Berichtsformat 2013-2018« der EU-Kommission. Diese Vorgaben werden durch weitere bundeseinheitliche Grundsätze präzisiert.

Wichtige Kernpunkte des bundeseinheitlichen Monitorings sind:

  • Es werden alle LRT und Arten der Anhänge I, II und IV der FFH-Richtlinie durch das Monitoring erfasst. Zu den Arten nach Anhang V erfolgt ein Expertenvotum.
  • In jeder biogeographischen Region in Deutschland sind 63 Stichproben je Art und Lebensraumtyp zu überwachen. Arten und LRT mit weniger als 63 Vorkommen werden im Totalzensus erfasst. Sachsen liegt vollständig in der kontinentalen Region und bearbeitet die anteilig zugewiesenen Stichproben bzw. den Beitrag am Totalzensus.
  • Um für häufige LRT und Arten zuverlässige Aussagen machen zu können, sollen über längere Zeiträume hinweg Grundlagendaten erhoben, überprüft und fortgeschrieben werden (z. B. Biotopkartierungen, Arterfassungsprogramme).
  • Die LRT und Arten sind anhand von bundesweit einheitlichen Kartier- und Bewertungsschlüsseln im Wesentlichen einmal in der 6-jährigen Berichtsperiode zu erfassen. Für Teilparameter bestimmter Arten sind wegen natürlicher Populationsschwankungen mehrfache Erfassungen vorgesehen.

FFH-Monitoring in Sachsen

Das FFH-Monitoring in Sachsen besteht aus vier Teilen: Grobmonitoring und Feinmonitoring für LRT sowie Präsenzmonitoring und Feinmonitoring für Arten. Das Grobmonitoring und das Präsenzmonitoring sollen vor allem zuverlässige Aussagen über die landesweite Verbreitung der LRT und Arten ermöglichen, während das Feinmonitoring vorrangig die Qualitätsparameter des FFH-Berichts bedient.

Zur Bewältigung der Aufgaben findet eine Arbeitsteilung statt: Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ist für das Konzept verantwortlich, gibt Ziele vor sowie die Struktur der Erfassung und des Datenmanagements. Außerdem obliegt dem Landesamt die Interpretation, Berichterstellung und Weitergabe der erhobenen Daten.

Die Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft ist zuständig für Erfassen, Management, Qualitätssicherung und Erstbewertung der Daten. Dazu gehören auch die organisatorische Vorbereitung, die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Einzelpersonen und Verbänden sowie die Vergabe von Leistungen an Dritte.

Die BfUL führt durch oder betreut die Erfassungen zum Grobmonitoring der Offenland-LRT sowie zum Feinmonitoring der LRT und der meisten Arten. Wegen der Verknüpfung mit anderen fachlichen Aufgaben wird aus Effizienzgründen das Präsenzmonitoring und das Feinmonitoring für wenige Arten vom LfULG organisiert (s. u.). Die Wald-LRT werden im Rahmen der Waldbiotopkartierung im Auftrag vom Staatsbetrieb Sachsenforst erhoben.

Monitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen

In Sachsen kommen 47 der deutschlandweit 91 Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-Richtlinie vor.

Grobmonitoring der Lebensraumtypen
Im Grobmonitoring werden bei den häufigen LRT landesweit Daten für die Berichtspflicht zu den Parametern »aktuelle Fläche«, »aktuelles natürliches Verbreitungsgebiet« und »Zukunftsaussichten« erhoben. Dabei wird regelmäßig eine flächige terrestrische Kartierung durchgeführt. Aus fachlichen und organisatorischen Gründen unterscheidet diese Kartierung zwischen Flächen innerhalb und außerhalb der FFH-Gebiete.

Eine Übersicht zum derzeitigen Bearbeitungsstand liefern vier Dokumente:

Feinmonitoring der Lebensraumtypen
Ziel des LRT-Feinmonitorings ist die vertiefte Erfassung und Bewertung des Erhaltungszustandes auf ausgewählten Untersuchungsflächen. Der Erhaltungszustand wird anhand zahlreicher Einzelkriterien bewertet und meist auch quantitativ dokumentiert. Für die seltenen LRT liefert das Feinmonitoring im Totalzensus alle berichtspflichtrelevanten Angaben. Zu den häufigen LRT auf Stichprobenbasis werden die Anforderungen zum Parameter »Strukturen und Funktionen« bedient, außerdem werden zusätzliche Informationen zu den Parametern »Zukunftsaussichten«, »aktuelle Fläche« und »aktuelles natürliches Verbreitungsgebiet« geliefert.

Monitoring der FFH-Arten in Sachsen

In Sachsen sind zurzeit Vorkommen von 135 Arten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie bekannt (deutschlandweit ca. 258).

Präsenzmonitoring der Arten
Um den Anforderungen an den FFH-Bericht gerecht zu werden, wird für 97 FFH-Arten ein landesweites Präsenzmonitoring realisiert. Das Präsenzmonitoring basiert auf Ergebnissen von Arterfassungsprogrammen, Artbetreuungssystemen und gezielten Überprüfungen. Einen großen Anteil haben die Ergebnisse aus landesweiten Arterfassungsprogrammen.

Feinmonitoring der Arten
Das Feinmonitoring liefert für 38 seltene Arten im Totalzensus die Grundlagendaten und ermöglicht somit die Einschätzung des Erhaltungszustandes für den FFH-Bericht. Bei häufigeren Arten erfolgt ein Stichprobenmonitoring. Für eine landesrepräsentative Auswahl von Vorkommen werden hier die Kriterien »Population«, »Habitatqualität« und »Beeinträchtigungen« bewertet.

Die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) untersucht im Feinmonitoring Zustand und Entwicklung von zahlreichen FFH-Arten nach einem Arbeitsplan (s. unten verlinkte Tabelle der Arten mit Flächenzahl und geplanten Untersuchungsjahren 2018-2023). Das FFH-Feinmonitoring bei 5 Säugetierarten (Wolf, Luchs, Feldhamster, Wildkatze, Fischotter), bei Fischen und Rundmäulern sowie dem Steinkrebs führt das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) durch.

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