Hauptinhalt

Verträglichkeitsprüfung

Neue Vorhaben, wie Straßenneubau oder Nutzungsänderung von Grünland zu Ackerfläche sind Eingriffe in das bestehende Schutzgebiet. Bei möglichen Veränderungen muss der Verursacher verschiedene Vorgaben beachten.

Verschlechterungsverbot

Die ausgewählten und bestätigten NATURA 2000-Gebiete genießen einen besonderen Schutz gegenüber möglichen Veränderungen. Neue Vorhaben sind in diesen Gebieten nicht generell ausgeschlossen. Die neuen Projekte müssen jedoch mit den für das betroffene Gebiet festgelegten Erhaltungszielen vereinbar sein.

Erhebliche Beeinträchtigung

Bei neuen Projekten oder Vorhaben ist zu prüfen, ob und inwieweit NATURA 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden können. Eine erhebliche Beeinträchtigung kann dann vorliegen, wenn

  • die Erhaltungsziele des betroffenen Gebietes durch das neue Vorhaben nachhaltig gestört werden können,
  • sich die Fläche, die der Lebensraum oder das Habitat im jeweiligen Schutzgebiet einnimmt, wesentlich verringert,
  • die für den langfristigen Fortbestand der Lebensräume und Arten notwendige spezifische Strukturen und Funktionen des Gebietes gestört werden,
  • ein Rückgang der für den Lebensraum charakteristischen Arten prognostiziert wird.

In den Gebieten sind Bewirtschaftungsmaßnahmen oder sonstige Nutzungen nicht verboten. Unzulässig sind nur solche Maßnahmen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung spezifischer Erhaltungsziele führen können.

zurück zum Seitenanfang