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Inhalt der Verträglichkeitsstudie

Bewertungsmaßstäbe

Bei der Prüfung auf Verträglichkeit bilden mehrere Vorgaben eine wichtige Bewertungsgrundlage:

  • die für das jeweilige Gebiet festgesetzten Erhaltungsziele
  • die relevanten Aussagen des jeweiligen Standarddatenbogens
  • der bei geschützten Teilen von Natur und Landschaft festgesetzte Schutzzweck
  • die dazu erlassenen gesetzlichen Vorschriften
  • der kausale Zusammenhang zwischen Vorhaben und Beeinträchtigung sowie
  • die Vorschriften aus den vorhandenen Managementplänen.

Projektalternativen

Sind Alternativen zu dem Vorhaben ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen des NATURA 2000-Gebietes möglich, sind diese umzusetzen. Dies ist der Fall, wenn

  • der mit dem Projekt verfolgte Zweck an anderen Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen erreicht wird
  • auf Grund einer anderen Ausführungsart die gleichen Ziele erreicht werden können

Die Identität des Projektes und die angestrebten Ziele müssen dabei gewährt beziehungsweise verwirklicht werden können.

Kohärenzsicherungsmaßnahmen

Beim Zulassen von neuen Vorhaben muss die zuständige Behörde und der Projektträger alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit das NATURA 2000-Netzwerk nicht beeinträchtigt wird.
Diese Maßnahmen müssen geeignet und realisierbart sein. Sie sind vor der Zulassung des Vorhabens verbindlich festzuhalten, denn sie

  • garantieren ein zeitlich lückenloses ökologisches Netzwerk
  • sichern und übernehmen dieselben Funktionen wie die betroffenen Gebiete vor deren Beeinträchtigung
  • schützen dieselben Lebensräume und Arten
  • stehen im räumlichen Zusammenhang mit der beeinträchtigten Fläche
  • garantieren ein zusammenhängendes ökologisches Netzwerk NATURA 2000.
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