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Ablauf der Verträglichkeitsprüfung

Vorprüfung/ Erheblichkeitsabschätzung

Die Vorprüfung hat im Sinne einer Vorabschätzung die Frage zu beantworten, ob ein Vorhaben geeignet ist, ein NATURA 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigen zu können. Wird diese Frage bejaht, muss eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. 

Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP)

Die FFH-VP hat die Beurteilung der Verträglichkeit eines Vorhabens allein oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten mit den Erhaltungszielen eines NATURA 2000-Gebietes zum Ziel. Im Ergebnis muss mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststehen, ob durch das Vorhaben das Gebiet erheblich beeinträchtigt wird. 

Ein Ausbau der Elbe wäre nicht mit den Erhaltungszielen von NATURA 2000 zu vereinbaren (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, F. Klenke).
Ein Ausbau der Elbe wäre nicht mit den Erhaltungszielen von NATURA 2000 zu vereinbaren  © Archiv Naturschutz LfULG, F. Klenke

Mögliche Ergebnisse

Ist eine konkrete erhebliche Beeinträchtigung für das Schutzgebiet wahrscheinlich, ist das Vorhaben unzulässig. Bestehen keine erheblichen Beeinträchtigungen, kann die zuständige Behörde das Vorhaben genehmigen.

Ausnahmen

Das Vorhaben kann trotz der festgestellten möglichen erheblichen Beeinträchtigungen realisiert werden, wenn

  • zumutbare Alternativen nicht bestehen und zwingende Gründe des öffentlichen Interesses (beispielsweise Gesundheit des Menschen, öffentliche Sicherheit, Landesverteidigung, Schutz der Zivilbevölkerung, soziale oder wirtschaftliche Gründe oder Umweltschutz) dafür sprechen und
  • durch das Vorhaben keine prioritären Arten und Lebensräume betroffen sind oder
  • prioritäre Arten und Lebensräume betroffen sind und von der zuständigen Behörde eine positive Stellungnahme der die EU-Kommission eingeholt wurde. Die Stellungnahme ist im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

Die erforderlichen Kohärenzsicherungsmaßnahmen sind durchzuführen und der EU-Kommission ebenfalls mitzuteilen.

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