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Gebietsbetreuung

Zur Unterstützung der Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörden werden vielfach Fachkundige außerhalb der Behörden mit Betreuungsaufgaben betraut. Die Behörden haben verschiedene Möglichkeiten, die Betreuung zu organisieren, z. B. im Rahmen bestellter Tätigkeiten von Naturschutzhelfern/–beauftragten oder auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen mit Organisationen.

Die Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) bietet für zahlreiche Betreuungsaufgaben Fördermöglichkeiten.

Das SMUL hat am 6. März 2015 den Naturschutzbehörden Empfehlungen an die Hand gegeben, um eine inhaltlich abgestimmte Betreuung nach landeseinheitlichen Standards zu verwirklichen. Diese umfassen z.B. eine Muster-Kooperationsvereinbarung sowie landeseinheitliche Standards zum datentechnischen Umgang mit Artdaten sowie Flächen(Lebensraumtyp)daten.

Pilotprojekt (2009-2014)

Zur Erprobung ehrenamtlicher Betreuungsformen ist von Mai 2009 bis Oktober 2014 in zwei sächsischen Landkreisen (Erzgebirge, Sächsische Schweiz/Osterzgebirge) ein Pilotprojekt durchgeführt worden. Dank der engagierten Mitwirkung der von der Landesdirektion bestellten ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer konnten zahlreiche positive Effekte für die Gebiete erzielt werden. Die Ergebnisse haben Eingang in die Empfehlungen und Vorgaben zur künftigen Organisation der Gebiets- und Schutzgutbetreuung gefunden.
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