Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius)

FFH-Art 1059

Der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius, syn. Glaucopsyche teleius, BERGST. 1779), der auch als  Großer Moorbläuling bezeichnet wird, ist ein Bewohner der Feuchtwiesen und Moorränder.
Hier besiedelt er Kohldistelwiesen, Binsenwiesen, ungedüngte Flachmoore, Pfeifengraswiesen und feuchte Glatthaferwiesen mit Vorkommen des Großen Wiesenknopfes (Sanguisorba officinalis).

Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, J. Settele)
Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, J. Settele)

Von großer Bedeutung für die Populationen sind die von der intensiven Bewirtschaftung nicht oder nur unregelmäßig erfassten Saumstandorte. Voraussetzung ist weiterhin das Auftreten von Wirtsameisen, meist Trockenrasen-Knotenameise (Myrmica scabrinodis).

Der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling legt seine Eier auf die (meist noch grünen) Blütenköpfe von Sanguisorba officinalis. Im Herbst (ab Larvenstadium 4) verlassen die Raupen die Nahrungspflanze. Die weitere Entwicklung bis zur Verpuppung vollzieht sich im Nest der Wirtsameisen, wo sich die Tiere von der Ameisenbrut ernähren.
Von Ende Juni bis Mitte August erstreckt sich die Flugzeit der Falter (Schwerpunkt Ende Juli bis Anfang August). Wichtigste Nektarpflanze ist der Große Wiesenknopf.

Glaucopsyche teleius hat seinen Verbreitungsschwerpunkt vor allem in Süddeutschland. In Sachsen kommt die ehemals verbreitete Art nur noch sehr lokal vor und ist nach der Roten Liste vom Aussterben bedroht. Aktuelle Nachweise (nach 1990) liegen beispielsweise aus dem Raum Leipzig, dem Neißegebiet bei Görlitz, Westsachsen (Raum Zwickau) sowie der Umgebung von Dresden, Nossen und Weißwasser vor.

Zu den Ursachen der rückläufigen Bestandesentwicklung gehören unter anderem Zerstörung der Lebensräume, Entwässerung, Aufgabe oder Intensivierung der Nutzung und die vollständige Mahd der Flächen, bevor die Raupen die Nahrungspflanzen verlassen haben. Notwendige Pflegemaßnahmen sind in den Vorkommensgebieten mit dem Entwicklungszyklus des Falters abzustimmen.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 62: Artenschutz, Auen und Moore

Dr. Susanne Uhlemann

Telefon: 03731 294-2212

E-Mail: Susanne.Uhlemann­@smekul.sachsen.de

Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de

zurück zum Seitenanfang