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Steinkrebs (Austropotamobius torrentium)

FFH-Art 1093

Der Steinkrebs, Austropotamobius torrentium (Schrank, 1803), gehört zu den Zehnfußkrebsen und ähnelt in seinem Habitus sehr dem Edelkrebs. Er ist jedoch deutlich kleiner als dieser und mit einer Körperlänge von durchschnittlich weniger als 8 cm (nur in sehr seltenen Ausnahmefällen können Männchen auch 12 cm erreichen) die kleinste einheimische Flusskrebsart.

Seine Körperfärbung schwankt in Abhängigkeit von seinem Lebensraum zwischen einem beigefarbenen bis zu einem grünlichen oder bläulichen Braun. Seine stets hellen Scherenunterseiten sind meist schmutzig weiß bis beige, können aber mitunter auch leicht orange getönt sein. Die Rostrumspitze (sog. Krebsnase zwischen den Augen sitzend) ist verhältnismäßig kurz und die Augenleiste nur einteilig. Unverwechselbar macht ihn seine gezahnte Fühlerschuppe.

Steinkrebs (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, P. Martin)

Steinkrebs (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, P. Martin)

Der dämmerungs- und nachtaktive Steinkrebs ist ein Allesfresser, der sich hauptsächlich von aquatischen Kleinlebewesen, wie z.B. Bachflohkrebsen oder Insektenlarven, und heruntergefallenem Laub ernährt. Die Paarung findet im Herbst statt. Die befruchteten Eier trägt das Weibchen dann bis zum Schlupf der Jungtiere im darauf folgenden Frühling unter seinem Abdomen (Hinterleib).

Der Steinkrebs besiedelt hauptsächlich kühle, klare Gebirgsbäche und lebt dort in kleinen, selbstgegrabenen Höhlen unter Steinen, Wurzeln und Totholz. Sein natürliches Verbreitungsgebiet befindet sich in den Hochlagen Mittel- und Südosteuropas und erstreckt sich vom Rheinischen Schiefergebirge bis zum Balkan. In Sachsen wurde der Steinkrebs bisher nur einmal am südlichen Stadtrand von Dresden nachgewiesen. Diesem Vorkommen wird besondere zoogeografische Bedeutung beigemessen, da es sich hierbei um den bislang nördlichsten Fundort der Art handelt. Aus diesem Grund finden zurzeit molekulargenetische Untersuchungen statt, um die abstammungsgeschichtliche Stellung der sächsischen Population innerhalb des europäischen Vorkommens zu klären.

Da der Bestand in der jüngeren Vergangenheit stark zurückgegangen ist, wurde der Steinkrebs 2004 als prioritäre Art im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgelistet. Außerdem wird er in der Roten Liste der Weltnaturschutzunion IUCN (gefährdete Art), der Berner Konvention (Anhang III, geschützte Tierart) und der Bundesartenschutzverordnung (besonders geschützte Art) geführt.

Der Grund für die europaweit starke Gefährdung sind die hohen Ansprüche, die der Steinkrebs an seinen Lebensraum stellt. So benötigt er eine gut ausgeprägte Gewässerstruktur und reagiert empfindlich auf Schwemmstoffeintrag, organische Belastung und chemische Verschmutzung, wie beispielsweise durch Insektizide aus Land- und Forstwirtschaft. Aber auch ein zu hoher Bestand an räuberischen Fischen stellt eine Bedrohung dar. Eine besondere Gefahr geht für ihn jedoch von der Krebspest aus. Diese tödliche Pilzerkrankung wird durch aus Nordamerika eingeschleppte Flusskrebsarten übertragen und kann ganze Bestände binnen kürzester Zeit vernichten.

Als notwendige Schutzmaßnahmen für den Erhalt von Steinkrebsvorkommen werden empfohlen:

  • Vermeidung von direkten und indirekten, schädlichen Gewässereinleitungen. Dazu gehört auch, dass auf forst- und agrarwirtschaftliche Tätigkeiten in unmittelbarer Nähe des Vorkommens verzichtet wird.
  • Um den Lebensraum nicht zu zerstören, sollten keine gewässerbaulichen Maßnahmen, die das Habitat schädigen könnten, vorgenommen werden.
  • Erhalt von Wanderbarrieren unterhalb des Steinkrebsbestandes, um das Eindringen von Fressfeinden und von gebietsfremden, mit der Krebspest infizierten Flusskrebsen zu verhindern.
  • Um das Risiko eines Totalverlustes auf verschiedene Standorte zu verteilen, sollten Steinkrebse aus guten Beständen für den Neubesatz in geeignete Gewässer in der Umgebung gewonnen werden.
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