Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)

FFH-Art 1099

Das zur Familie der Petromyzonidae (Neunaugen) gehörende Flussneunauge hat einen aalförmigen, graubraunen, daumenstarken Körper von ca. 50 cm Gesamtlänge. Die Rückenflossen sind kaum voneinander getrennt. Neben Nase und Auge sind seitlich sieben Kiemenöffnungen sichtbar, woraus sich sein Name ableitet. Auffällig ist der bezahnte Saugmund, mit dem sich Flussneunaugen parasitisch - räuberisch an ihre Beute (bevorzugt Heringe und Dorsche) heften und sich von deren Fleisch und deren Blut ernähren.

Flussneunauge
Flussneunauge  © LfULG, Referat 76

Flussneunaugen sind Wanderer und benötigen während ihres Lebenszyklus unterschiedliche Habitate. Im Herbst/Winter wandern Flussneunaugen vom Meer in Flussregionen zur Paarung. Im März bis Mai laichen die Weibchen bis zu 40.000 Eier an flachen, sandig-kiesigen Stellen ab. Bereits zu Beginn der Paarungs- und Laichzeit wird die Nahrungsaufnahme eingestellt, nach dem Ablaichen gehen die Elterntiere zugrunde. Die augen- und zahnlosen Larven (sog. Querder) leben 3 bis 5 Jahre vergraben im Feinsediment in langsam strömenden Bereichen und filtrieren als Nahrung organisches Material aus der Strömung. Am Ende der Larvenzeit bilden sich u. a. Augen und Zähne heraus (Metamorphose). Die jungen Flussneunaugen wandern zurück ins Meer, in denen sie parasitisch-räuberisch leben und etwa ein bis zwei Jahre bis zum Eintreten der Geschlechtsreife verbleiben.

Das Flussneunauge konnte in Sachsen bisher nur an wenigen Fundorten nachgewiesen werden, u. a. an der Elbe bei Prossen, Schmilka und Belgern sowie an der Freiberger Mulde bei Nossen. In der Wesenitz und dem Lachsbach sind je ein Einzelfund bekannt. Seit der Inbetriebnahme der großen Fischaufstiegsanlage am Elbewehr in Geesthacht sind Laichzüge von mehreren 100.000 Exemplaren nachgewiesen. Allerdings erreichen diese Massenlaichzüge noch nicht das Gebiet des Freistaates Sachsen.Mit weiteren Nachweisen ist jedoch zu rechnen. Aufgrund seiner Seltenheit ist das Flussneunauge in den Roten Listen von Sachsen als »Vom Aussterben bedroht« eingestuft.

Ursachen der Gefährdung des Flussneunauges sind vor allem

  • Unpassierbare Querbauwerke auf ihren Wanderstrecken in die Flusssysteme zwischen Meer (Adultlebensraum) und Laichhabitaten (Larvallebensraum) die Verschlechterung der Gewässergüte durch Abwassereinleitungen
  • Schadstoffanreicherung im Gewässer, besonders im Feinsediment, in dem die Larven mehrere Jahre verbringen
  • die Veränderung des Substrats an den Gewässersohlen durch hohen Eintrag von Nährstoffen aus angrenzenden Nutzungen, dadurch kommt es zum Verlust an Fortpflanzungshabitaten und Überwinterungsplätzen
  • der Verlust der Gewässerstrukturvielfalt und die Änderung der Strömungsverhältnisse durch Querverbaue und andere Baumaßnahmen an Gewässern sowie durch großflächige Sohlberäumungen

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 76: Fischerei

Fabian Völker

Telefon: 035931 296-22

Telefax: 035931 296-11

E-Mail: Fabian.Voelker@smekul.sachsen.de

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