Pilotprojekt Moorrenaturierung »Dubringer Moor«

Projektlaufzeit: 2021 bis 2022

Projektskizze

Rundblättriger Sonnentau (Drosera rotundifolia): Eine typische Moorpflanze  © Archiv Naturschutz LfULG, A. Lausch

Geografische Bezeichnung: Dubringer Moor
Schutzstatus: Naturschutzgebiet; Fauna-Flora-Habitat-Gebiet; Europäisches Vogelschutzgebiet
Auftraggeber: Förder- und Fachbildungszentrum Kamenz (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie)
Projektpartner: Forstbezirk Oberlausitz (Staatsbetrieb Sachsenforst); Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde (beide Umwelt- und Forstamt des Landkreises Bautzen)
Auftragnehmer: Dr. Dittrich & Partner Hydro-Consult GmbH, Dresden; GWB Grund- & Wasserbaugesellschaft mbH, Dresden

Das Pilotprojekt »Dubringer Moor« ordnet sich in eine Reihe von Projekten des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ein, die unter Einbeziehung lokaler Akteure den Erhalt von Naturgütern fördern sollen. Die Renaturierung von Mooren als Maßnahme des Moorschutzes spielt eine wesentliche Rolle bei der Erhaltung naturnaher Moorstrukturen. Weitere Informationen rund um das Thema Moore finden Sie auf der Fachseite Landschaftsökologie, unter der Kategorie Erhalt und Wiedervernässung von Mooren.

Das Dubringer Moor liegt etwa fünf Kilometer südwestlich der Stadt Hoyerswerda und grenzt östlich an die Stadt Wittichenau. Mit einer Gesamtfläche von etwa 1.600 Hektar ist es das bedeutendste Durchströmungsmoor im Altmoränengebiet zwischen Elbe und Oder und eines der größten zusammenhängenden Moore Sachsens. Es umfasst ausgedehnte Zwischen- und Niedermoorkomplexe, die von Moorwäldern begleitet werden – Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen. Aufgrund dieser Einzigartigkeit erlangte es bundesweite und EU-weite Bedeutung als Naturschutzgebiet, Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) und europäisches Vogelschutzgebiet.

Das Dubringer Moor hat sich aus weichselkaltzeitlichen Schmelzwässern und Schwemmsanden in Geländevertiefungen der Talsandterrasse im Westteil des Oberlausitzer Heidelandes gebildet. Es wird von mehreren kleineren Bächen durchströmt, die an den Hangterrassen des Zeißholzer Waldes nordöstlich bis südöstlich des Gerichtsberges entspringen, die Hang-Zwischenmoore und Niedermoore mit Wasser versorgen und im Nordosten in die Schwarze Elster münden.

Neben den in Sachsen größten Birken-Moorwäldern sind weiträumige, an Torfmoosen reiche Moore mit eingelagerten Torfmoor-Schlenken, kleinen Stillgewässern und Feuchtheiden für das Gebiet prägend. Mit einer Torfmächtigkeit von durchschnittlich einem bis zwei Metern, maximal 5,8 m haben die Moore ihren ursprünglichen Charakter weitgehend bewahrt. Die immense Größe, die von Natur aus günstige Wasserversorgung und die größtenteils extensiv bewirtschaftete Umgebung bieten vergleichsweise günstige Voraussetzungen für eine langfristige Erhaltung des Dubringer Moores.

Das Gebiet ist Rückzugsraum für zahlreiche hochspezialisierte, an die extremen Lebensbedingungen im Moor angepassten Tier- und Pflanzenarten.

Das ursprüngliche Wasserregime der Moorkörper wurde durch die Anlage von Grabensystemen mit dem Vincenzgraben als Hauptvorfluter verändert. Innerhalb des Moores zeugen kleine zerstreut liegende Stillgewässer mit rechtwinkligem Grundriss vom Torfabbau vergangener Zeiten.

Die vorhandenen Grabensysteme entwässern das Moor und verstärken einen sommerlichen Wassermangel. Dieser wird durch bereits vorhandene Grabenstaue nicht verhindert. In den Trockenperioden der Jahre 2017 bis 2022 trat der fehlende Wasserrückhalt besonders zu Tage. Der Wassermangel gefährdet das Moor. Durch Zutritt von Luftsauerstoff in die oberen Schichten wird Torf abgebaut und Kohlendioxid, Lachgas und Methan freigesetzt. Die Wasserspeicherfunktion des Moores geht verloren.

Der Wassermangel und die Zersetzung der Torfkörper bewirken durch die Freisetzung von Nährstoffen eine Verschlechterung der Wasserqualität der Gewässer und eine Veränderung der moortypischen Lebensräume. Früher großflächig vorhandene Niedermoorkomplexe werden von Pfeifengras-Bulten und Röhrichten dominiert. Im Dubringer Moor wurden daher Verschlechterungen der im FFH-Managementplan kartierten FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT), insbesondere Übergangs- und Schwingrasenmoore und Feuchte Heiden in den Bereichen Zeißholzer Moor, Mariensterner Moor und Vincenzmoor festgestellt.

Einer weiteren Verschlechterung der FFH-Lebensraumtypen muss dringend entgegengewirkt werden. Der Freistaat Sachsen ist in der Verantwortung, diese Lebensraumtypen in einen guten Zustand zu bringen. Deshalb wurden im Jahr 2022 in einem Teil des Gebietes Maßnahmen zum Wasserrückhalt umgesetzt, die den aktuell schlechten Zustand dieser Lebensraumtypen verbessern sollen.


©  Archiv Naturschutz LfULG, I. John

Um den schlechten Zustand der FFH-Lebensraumtypen zu verbessern, ist eine beispielhafte Instandsetzung vorhandener defekter und die Errichtung neuer Grabenstaue zur Stabilisierung des Wasserhaushalts sowie der Verschluss und die Abflachung von Gräben im Bereich des Zeißholzer Moores, des Vincenzmoores bzw. des Mariensterner Moores vorgesehen.

In Abbildung 2 ist eine Übersicht über die Maßnahmen im Dubringer Moor dargestellt.


© Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) 2022

Aufgrund der genehmigungsfreien Umsetzbarkeit auf landeseigenen Flächen wurde zunächst eine Planung über erste notwendige Maßnahmen zur Stabilisierung des Wasserhaushalts im Bereich des Zeißholzer Moores erstellt. Grundlage dieser Planung sind der bestätigte FFH-Managementplan für das FFH-Gebiet »Dubringer Moor« und die Untersuchungsergebnisse im Rahmen von hydrologischen Gutachten.

Am Planungsprozess wurden die erforderlichen Behörden beteiligt, um die rechtliche und fachliche Umsetzbarkeit sicherzustellen. Die geplanten Maßnahmen wurden im Jahr 2022 im Zeißholzer Moor ausgeführt (s. Abb. 3).


© Archiv Naturschutz LfULG, Dr. M. Denner

Die Durchführung vergleichbarer Maßnahmen im Bereich des Mariensterner Moores bzw. des Vincenzmoores ist ebenfalls dringend notwendig. Sie erfordern jedoch ein umfangreiches Planungsverfahren unter Einbeziehung aller Betroffenen und Partner, welches erst im Rahmen eines größeren Projektes möglich ist.

Maßnahmenbeschreibung

Grabenanstaue, bestehend aus Torfplomben und Holzbohlen bilden den Hauptteil der Maßnahmen. Sie sollen die Abflüsse in den Gräben zurückhalten (Stabilisierung des Wasserstandes) und das Wasser wieder den natürlichen Fließwegen zum Mariensterner Moor zuführen. Abbildung 4 zeigt die Lage der durchgeführten Maßnahmen im Bereich des Zeißholzer Moores.


© Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) 2022

  • MID 4 bis 8, 12 bis 16, 17 bis 28, 32 bis 35, 36, 38 bis 42: Die jeweiligen Grabenstaue bestehen aus 4 bis 5 m langen Torfplomben, die die Geländeoberfläche um 40 bis 50 cm überragen und somit das anfallende Wasser in die Fläche umleiten. Das dafür notwendige Material wurde vor Ort entnommen (s. Abb. 5).
  • MID 9 bis 11: Die Maßnahmen wurden als Staubauwerk (Holzbohlen mit Torfüberlagerung) ausgeführt, da die örtlich effektiv gewinnbare Torfmenge nicht ausreichte.
  • MID 44, 53, 54, 74 und 75: Die jeweiligen Grabenstaue bestehen ebenfalls aus Torfplomben und verhindern das Abströmen des Wassers in künstliche Entwässerungsgräben.
  • MID 50 und MID 43: Diese Grabenstaue wurden als Staubauwerk (Holzbohlen mit Torfüberlagerung) ausgeführt. Sie halten an Orten Wasser zurück, wo durch erhebliche Geländeunterschiede die grabeninnere Sicherung gegen den Wasserdruck notwendig ist (s. Abb. 6).
  • MID 30: Vertiefung des ehemaligen Forstweges auf das Niveau der ursprünglichen Geländeoberfläche auf einer Breite von ca. 2 m als Durchlass. Der Weg vermindert bisher den Wasserstrom zwischen den benachbarten Flächen. Die Maßnahme dient der hydrologischen Verbindung beider Flächen.
  • MID 46, 51 und 52: Die Maßnahmen ertüchtigen ehemalige Grabenstaue, die schon einmal zum Wasserrückhalt errichtet wurden. Diese Bauwerke wurden 40 bis 50 cm hoch mit Torf überdeckt.

Nicht umgesetzte Maßnahmen

  • MID 29: Die Grabenverlandung in diesem Bereich war bereits weit fortgeschritten. Dadurch war keine Torfplombe erforderlich.
  • MID 37: Gewässer 2. Ordnung. Die Ausführung der Maßnahme war nicht möglich, da keine wasserrechtliche Genehmigung vorliegt.


© Archiv Naturschutz LfULG, I. John


© Archiv Naturschutz LfULG, I. John

Im Bereich des Zeißholzer Moores konnten im Jahr 2022 Maßnahmen zum Wasserrückhalt erfolgreich umgesetzt werden. Dafür wurden Grabenstaue errichtet bzw. instandgesetzt sowie Gräben mit Torfplomben verschlossen und ein Durchbruch an einem Weg geschaffen.

Begleitend zur Umsetzung dieser Maßnahmen wurde eine Überwachung der Moor-Wasserstände im Gebiet als notwendig erachtet, um die Wirkung der Entwässerungsgräben vor und nach dem Installieren der Grabenstaue einschätzen und die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen zu können. Die Installation von Wasserstands-Messgeräten erfolgte im Zeißholzer Moor vor Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2022. Sie wird aktuell in den anderen Moorbereichen fortgesetzt und planmäßig bis Mitte des Jahres 2023 abgeschlossen. Der Moor-Wasserstand wird regelmäßig zunächst über einen Zeitraum von 5 Jahren aufgezeichnet.

 

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 34: Förder- und Fachbildungszentrum Kamenz

André Zeibig

Telefon: 03578 33-7472

Telefax: 03578 33-7412

E-Mail: Andre.Zeibig@smekul.sachsen.de

Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de/

Pressemitteilungen

Weiterführende Infomationen zum Pilotprojekt »Dubringer Moor«

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