Braungrüner Streifenfarn (Asplenium adulterinum)

Der Braungrüne Streifenfarn (Asplenium adulterinum) ist eine  8 – 20 (-25) cm niedrige Farnart mit  kurzen Rhizomen, einzeln oder büschelig stehenden, meist gefiederten bis gabelig geteilten und wintergrünen Blättern.  Nur die Spitzenbereiche der Blattspindel sind grün, sonst sind diese rostbraun. Er besiedelt (halb)-schattige, meist luftfeuchte Standorte an Felsspalten und Felsfluren, speziell auf Serpentinit oder Magnesit.

Braungrüner Streifenfarn (Asplenium adulterinum) im FND Serpentinsteinhalden Ansprung (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, S. Jeßen)

Braungrüner Streifenfarn (Asplenium adulterinum) im FND Serpentinsteinhalden Ansprung (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, S. Jeßen)

Serpentinit ist ein sehr selten vorkommendes Gestein, seine besondere Widerstandsfähigkeit gegen Verwitterung und seine Nährstoffarmut schaffen besondere Standortvoraussetzungen, an die nur wenige Pflanzen- und Tierarten angepasst sind. Charakteristisch für eine serpentinitspezifische Pflanzengesellschaft ist neben dem Braungrünen Streifenfarn z.B. auch der Keilblättrige Serpentin-Streifenfarn (Asplenium cuneifolium).

Serpentinitfelsen treten in Sachsen im Sächsischen Muldenland, Erzgebirgsvorland und Erzgebirge zwischen Zwickauer und Freiberger Mulde auf, u. a. östlich von Zöblitz und Ansprung.

Bundesweit ist der Braungrüne Strichfarn in die Kategorie „stark gefährdet“ nach den Roten Listen eingestuft worden, in Sachsen ist er vom Aussterben bedroht. Von den ursprünglich 18 sächsischen Vorkommen sind 8 bereits erloschen.

Die Ursachen für die Gefährdung dieser ohnehin sehr seltenen Standorte sind vor allem Gesteinsabbau bzw. Materialentnahmen, jedoch auch Freizeitaktivitäten, die Ablagerung von Müll oder Nährstoffeintrag.

Mithilfe von Artenschutzprojekten werden in Sachsen seit Mitte der 1990er Jahre Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt, etwa die Erhaltungskultur von gefährdeten Farn-Individuen oder eine gezielte Sicherung der Bestände durch verschiedene Vermehrungsmethoden. Von besonderer Bedeutung sind hierbei Verhandlungen und Absprachen mit den Steinbruchbetreibern, um beispielsweise das Verfüllen der Gelände nach dem Abbau zumindest auf Teilflächen zu verhindern. Auf diesen Flächen ist versuchsweise eine Wiederbesiedelung möglich durch Anpflanzungen von in Kultur vermehrter bzw. gesicherter Farne oder durch Sporen- und Samenausbringung. Nach einigen Jahren ist eine positive Resonanz zu ziehen, intensive Pflegemaßnahmen sind aber weiterhin nötig, um die Bestände zu sichern.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 62: Artenschutz, Auen und Moore

Frank Richter

Telefon: 03731 294-2216

E-Mail: Frank.Richter2@smekul.sachsen.de

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 62: Artenschutz, Auen und Moore

Ulrike Heffner

Telefon: (03731) 294-2209

Telefax: (03731) 294-2099

E-Mail: Ulrike.Heffner@smul.sachsen.de

Webseite: http://www.smul.sachsen.de/lfulg

zurück zum Seitenanfang