Biber (Castor fiber)

FFH-Art 1337

Der Biber (Castor fiber, L. 1758) ist mit einem Gewicht von durchschnittlich 25 Kilogramm und einer Körperlänge von 80 bis 100 Zentimetern das größte europäische Nagetier. Charakteristisch für die Art sind der gedrungene Körperbau und der flach abgeplattete, mit Hautschuppen besetzte Schwanz, der auch als Kelle bezeichnet wird.
Der Biber besiedelt langsam fließende und stehende Gewässer mit vegetationsreichen Ufern und dichtem Gehölzsaum vorwiegend aus Weichhölzern. Der monogame und soziale Biber lebt in Familienverbänden und bewohnt unterirdische Baue mit Zugang vom Wasser oder selbsterrichtete »Burgen« - den Biberburgen.

Biber (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, H. Rank)

Biber (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, H. Rank)

Die Tiere werden mit 2 bis 4 Jahren geschlechtsreif und bringen Ende Mai/Anfang Juni durchschnittlich 3 bis maximal 6 Junge zur Welt. Diese bleiben zwei Jahre im Familienverband und wandern dann ab. Das durchschnittliche Lebensalter beträgt 8 Jahre. Einige Biber werden bis zu 26 Jahre alt.
Die semiaquatischen Säugetiere sind vorwiegend dämmerungs- und nachtaktiv. Sie ernähren sich ausschließlich von Wasser- und Uferpflanzen oder Jungtrieben von Weichhölzern. In den Wintermonaten bevorzugen sie Baumrinde (besonders Pappeln und Weiden) und Rhizome aquatischer Pflanzen.

Durch das Errichten von Dämmen sind Biber in der Lage, den Wasserstand der Wohngewässer aktiv zu regulieren.

Ursprünglich war der Biber in ganz Europa verbreitet. Die Verfolgung durch den Menschen und die Vernichtung des Lebensraumes führten zu einem drastischen Rückgang des Bestandes. Ende des 19. Jahrhunderts war die Art in Mitteleuropa nahezu ausgerottet, nur im Einzugsbereich der mittleren Elbe überlebte eine Restpopulation des Elbebibers (C. f. albicus).
Durch Schutzmaßnahmen und Wiederansiedlungsprojekte hat sich die Art wieder ausgebreitet, so dass heute ein positiver Trend in der Bestandesentwicklung zu verzeichnen ist.

Hauptverbreitungsgebiete in Sachsen sind insbesondere der Unterlauf der Elbe, die Mulde einschließlich ihrer Nebengewässer, das Rödergebiet unterhalb Großenhain und die Gewässer in der Königsbrücker Heide (beispielsweise Pulsnitz, Otterbach).

Nach der Roten Liste der Wirbeltiere gilt der Biber heute in Sachsen als gefährdet. Zu den wesentlichen Gefährdungsfaktoren gehören Lebensraumzerstörung (zum Beispiel Gewässerausbau, Abholzen der Ufervegetation), Zerschneidung der Landschaft durch Verkehrswege, Störungen im Bereich der Wohngewässer sowie direkte Nachstellung beispielsweise durch wildernde Hunde.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 62: Artenschutz, Auen und Moore

Dr. Ulrich Zöphel

Telefon: 03731 294-2214

E-Mail: Ulrich.Zoephel@smekul.sachsen.de

Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de

FFH-Art 1337

Biberschnitt (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, H. Rank)

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