Übergangs- und Schwingrasenmoore

Lebensraumtyp 7140

Der Lebensraumtyp ist durch die Übergangsmoore und Schwingrasen auf Torfsubstraten mit oberflächennahem oder anstehendem dystrophem, oligo- bis mesotrophem Wasser gekennzeichnet. Die grundwasserbeeinflussten Standorte sind sauer bis basenreich und relativ nährstoffarm.

Zwischenmoor mit Schmalblättrigem Wollgras und Mittlerem Sonnentau (Foto: W. Böhnert, Archiv Naturschutz LfULG)

Zwischenmoor mit Schmalblättrigem Wollgras und Mittlerem Sonnentau (Foto: W. Böhnert, Archiv Naturschutz LfULG)

Kennzeichnende Vegetationseinheiten der Biotopkomplexe sind u.a. Rhynchosporion albae (Schnabelried-Übergangsmoore), Caricion lasiocarpae (mesotrophe Zwischenmoore) und Utricularietea intermedio-minoris (Wasserschlauch-Moortümpelgesellschaften) sowie verschiedene Ausprägungen der Syntaxa Caricion fuscae (Braunseggen-sümpfe), Magnocaricion (Großseggenrieder) und Oxycocco-Sphagnetea (Feuchtheiden und Hochmoore).

Die Übergangs- oder Zwischenmoore weisen in Sachsen zwei Vorkommensschwerpunkte auf. Das ist zum einen das Bergland und hier insbesondere das Erzgebirge mit zahlreichen meist kleinflächigen Vorkommen, zum anderen das Tiefland mit teilweise großflächigen Beständen beispielsweise in den Naturräumen Düben-Dahlener Heide, Königsbrück-Ruhlander Heiden, Muskauer Heide und Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet. Weitere meist kleinflächige Vorkommen gibt es auch in verschiedenen Naturräumen des Hügellandes (zum Beispiel Großenhainer Pflege, Westlausitzer Hügel- und Bergland).

Die floristisch und faunistisch bedeutsamen Biotope (beispielsweise für Moose, Gefäßpflanzen, Wirbellose, Vögel) sind in Sachsen stark gefährdet, wobei die Vorkommen des Hügel- und Berglandes nach der Roten Liste von vollständiger Vernichtung bedroht sind.

Zu den Hauptgefährdungsfaktoren gehören Entwässerung beziehungsweise Grundwasserabsenkung, Nährstoffeintrag (durch angrenzende landwirtschaftliche Nutzflächen und atmosphärische Deposition), landwirtschaftliche Nutzung, Torfabbau, Aufforstung und intensive Freizeitnutzung.

Übergangs- und Schwingrasenmoore zählen nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Biotopen.

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