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Praxisgerechte Vorschläge zur Umsetzung

In vielen Fällen kann die derzeitige Landnutzung in den NATURA 2000-Gebieten in gleicher Weise wie bisher weitergeführt werden. Dann dient die Managementplanung der Konkretisierung des Bewirtschaftungsrahmens.

Auf ausgewählten Flächen kann es weiterhin notwendig sein, die Bewirtschaftung anzupassen. Die Bearbeiter der Managementpläne stimmen daher ihre geplanten Maßnahmen mit möglichst allen beteiligten Nutzern ab. Sie dokumentieren wenn nötig das Konfliktpotenzial, das zwischen Planung und Nutzungsansprüchen verbleibt.

Abstimmungen bei der Erstellung bisheriger FFH-Managementpläne zeigen, dass nur 2-3 Prozent der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht umsetzbar sind. Alle Weiteren können im Wesentlichen umgesetzt werden.

Wiesenpflege durch Handarbeit (Foto: R. Francke, Archiv Naturschutz LfULG)
Wiesenpflege durch Handarbeit  © R. Francke, Archiv Naturschutz LfULG

Managementpläne sind als Fachpläne zu verstehen, die nur für die beteiligten Behörden bindend sind. Gegenüber privaten Bewirtschaftern und Flächeneigentümern entfalten sie hingegen keine unmittelbare rechtliche Wirkung.

Sie werden durch Verträge, Verwaltungsakte oder Verordnungen umgesetzt. Weiterhin helfen die Förderprogramme des land- und forstwirtschaftlichen Bereichs, die notwendigen Anpassungen für die Landnutzer akzeptabel zu gestalten.

Insbesondere die praxisgerechten Vorschläge zur Umsetzung und eine frühzeitige Zusammenarbeit mit den Landnutzern zeichnen die FFH-Managementpläne gegenüber vielen früheren Planungen aus.

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