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Maßnahmenplanung

In den NATURA 2000-Gebieten ist ein günstiger Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen (LRT) zu gewährleisten. Die Maßnahmenplanung ist dafür ein wichtiges Instrument. Sie baut auf den Ergebnissen der Erfassungen auf und bildet das Hauptziel der Managementpläne.

In der sächsischen Managementplanung werden hauptsächlich zwei Maßnahmetypen unterschieden:

Für Lebensraumtypen oder Habitate der Anhang II-Arten sind vielfach Erhaltungsmaßnahmen erforderlich. Dazu gehören Maßnahmen, die einen günstigen Erhaltungszustand sichern oder wiederherstellen.

Zusätzlich können Entwicklungsmaßnahmen empfohlen werden, die einen günstigen Zustand der LRT oder Habitate weiter verbessern oder zusätzliche Flächen schaffen. Denkbar sind auch sogenannte Kohärenzmaßnahmen. Sie sichern die ökologischen Funktionen von Verbindungsflächen zwischen LRT oder Habitaten.

Eine zusätzliche Kategorie bilden die Behandlungsgrundsätze. Sie werden meist allgemein und nicht flächenspezifisch formuliert. In der Regel stellen sie notwendige Erhaltungsmaßnahmen dar.

Schon während der Formulierung notwendiger und empfehlenswerter Maßnahmen sollen die Bearbeiter das Gespräch mit beteiligten Flächennutzern suchen. Dadurch sollen praxisgerechte Vorschläge zur Umsetzung formuliert werden.

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