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Beispiele für Erhaltungsmaßnahmen

Grünlandnutzung im FFH-Gebiet »Elbtalhänge zwischen Loschwitz und Bonnewitz«

Die Umsetzung der Managementplanung ist oftmals nur in enger Zusammenarbeit mit den Landnutzer möglich. Dies verdeutlicht folgendes Beispiel:

Zwischen Loschwitz und Bonnewitz prägt ein steil abfallender Hang die Landschaft des Elbtals, der durch mehrere Seitentäler und Gründe gegliedert ist. Dieser bildet mit seinem großflächigen Laubwaldkomplex aus naturnahen Beständen von Traubeneichen-Buchenwäldern, Eichen-Hainbuchenwäldern und Ahorn-Schatthangwäldern das FFH- Gebiet »Elbtalhänge zwischen Loschwitz und Bonnewitz (33 E)«.

Auch der Lebensraumtyp Magere Flachland-Mähwiesen ist hier vertreten. Eine der Wiesenflächen im oberen Wachwitzgrund ist Habitat des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Maculinea nausithous) und wird durch die Entomofaunistische Gesellschaft (EFG) Sachsen e. V. für das FFH-Artmonitoring beobachtet.

Aufgrund intensiver Pferdebeweidung sowie Mahd zur Raupenzeit und Flugzeit der Falter stufte der Verein den Zustand von Maculinea nausithous 2005 als sehr bedenklich ein. Daher bewilligte der Freistaat Sachsen 2007 für diese Fläche eine Förderung nach der Maßnahme G5 der Richtlinie AuW/2007. Seither führt der Landnutzer jährlich folgende Maßnahme durch:

  • erste Nutzung: Mahd mit Beräumen des Mähgutes bis 10. Juni
  • zweite Nutzung: Mahd ab 15. September (auf freiwilliger Basis)
  • kein Grünlandumbruch oder Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel
  • keine Reliefmelioration oder N-Düngung
  • keine langfristige Ablagerung von Materialien
  • Verzicht auf die Neuanlage bzw. Wiederherstellung nicht funktionsfähiger Be- und Entwässerungssysteme
  • Verzicht auf Eggen, Walzen und Abschleppen
  • Nach- und Übersaaten nur nach Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde

Der Managementplan (MaP) des Gebiets beschreibt für Maculinea nausithous und die Flachlandmähwiese eine ähnliche Maßnahme, die die Maßnahme G 5 in zwei Punkten ergänzt:

  • Der Landnutzer sollte auf der Fläche zusätzlich Brachestreifen belassen.
  • Dringend empfohlen wird eine regelmäßige zweite Mahd ab 15. September nicht nur auf freiwilliger Basis.

Im Jahr 2010 konnte der Landnutzer aufgrund der ungünstigen Witterung keine erste Mahd bis 10. Juni durchführen. Um die artgerechte Maßnahmeumsetzung dennoch zu gewährleisten, wurde auf Grundlage einer Sonderregelung während eines Vor-Ort-Termins das weitere Vorgehen für das Jahr 2010 besprochen. Der Landnutzer hatte die Wiese zum Zeitpunkt des Vor-Ort-Termins teilweise gemäht, wobei er die Bereiche mit Wiesenknopf vorsorglich ausgelassen hatte. Auf eine weitere Mahd des Schlages im Juni konnte er daher verzichten. Ihm wurde aber eine zweite Mahd des gesamten Schlages ab 15. September empfohlen.

Trotz ungünstiger Witterung konnte der Landnutzer aufgrund der getroffenen Sonderregelung einen Großteil der im MaP vorgeschlagenen Erhaltungsmaßnahme über die Fördermaßnahme G5 umsetzen. Dadurch hat Maculinea nausithous in diesem Gebiet weiterhin gute Bedingungen.

 

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