Dystrophe Stillgewässer

Lebensraumtyp 3160

Naturnahe, nährstoffarme und stark saure Stillgewässer im Bereich von Hoch- und Zwischenmooren, die in direktem Kontakt zu sauren Torfsubstraten stehen und durch Huminsäuren braungefärbt sind, kennzeichnen den Lebensraumtyp.
Dabei kann es sich um natürliche oder durch Torfabbau entstandene Gewässer handeln, beispielsweise Moortümpel, Kolke, naturnahe (regenerierende) Torfstichgewässer, Heideweiher, ehemalige oder aufgelassene Fischteiche.

Heidemoor mit Weiher (Foto: W. Böhnert, Archiv Naturschutz LfULG)
Heidemoor mit Weiher (Foto: W. Böhnert, Archiv Naturschutz LfULG)

Charakteristische Vegetationseinheiten der Moorgewässer sind die torfmoos- und braunmoosreichen Wasserschlauch-Moortümpel­gesellschaften (Utricularietea intermedio-minoris) und Moorschlenken-Gesellschaften (Rhynchosporion albae p.p.), die durch Wasserschlaucharten (Utricularia minor, U. intermedia, U. ochroleuca), Weißes Schnabelried (Rhynchospora alba), Schlamm-Segge (Carex limosa), Mittlerer Sonnentau (Drosera intermedia), Zwerg-Igelkolben (Sparganium natans) und Moose (Sphagnum spp., Scorpidium scorpioides u.a.) gekennzeichnet sind.

Dystrophe Gewässer finden sich in Sachsen vor allem im Sächsisch-Niederlausitzer Heideland, insbesondere in den Naturräumen Königsbrück-Ruhlander Heiden, Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, Muskauer Heide und Düben-Dahlener Heide. Kleinflächig kommen die Gewässer auch im Hügelland (beispielsweise in der Westlausitz oder Großenhainer Pflege) und Bergland, insbesondere in den Hochmoorgebieten des Erzgebirges, vor.

Der Lebensraumtyp ist in Sachsen äußerst selten und meist nur kleinflächig ausgeprägt. Nach der Roten Liste Biotope gilt er als vom Aussterben bedroht. Die extreme Nährstoffarmut und der niedrige pH-Wert bedingen eine speziell angepasste Flora und Fauna mit zahlreichen bedrohten Arten.
Auch die Gewässer besiedelnden Pflanzengemeinschaften sind stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht.

Zu den aktuellen Gefährdungsursachen zählen in erster Linie Nährstoffeinträge, mögliche Entwässerungsmaßnahmen und Grundwasserabsenkung im Umfeld. Alle Moorgewässer gehören zu den nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützten Biotopen.

Lebensraumtyp 3160

Torf-Mosaikjungfer (Foto: J. Hennersdorf, Archiv LfUG)
Torf-Mosaikjungfer (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, J. Hennersdorf)
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