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Zielsetzung

Sicherung des europäischen Naturerbes

Europa ist reich an wertvollen Naturräumen, die Lebensraum für Menschen, Pflanzen und Tiere bieten. Die Staaten der Europäischen Union haben sich mit NATURA 2000 zum Ziel gesetzt, dieses wertvolle Naturerbe für kommende Generationen zu bewahren. Im Zentrum steht dabei der Erhalt der Vielfalt an Pflanzen und Tieren sowie die Sicherung ihrer Lebensräume.

Beitrag in Deutschland

Als EU-Mitgliedstaat unterstützt Deutschland dieses Vorhaben. Europaweit bedeutende Arten und natürliche Lebensräume sollen langfristig in einem günstigen Zustand erhalten oder dorthin entwickelt werden.

Durch Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes wurden die europäischen Richtlinien zu NATURA 2000 in deutsches Recht umgesetzt (vgl. BNatSchG §§ 32-38). Für die Ausweisung von NATURA 2000-Gebieten nahm das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Gebietsvorschläge der Bundesländer entgegen und meldete diese an die Europäische Kommission. 

Beitrag in Sachsen

Die Umsetzung von NATURA 2000 fällt in Deutschland in die Zuständigkeit der Bundesländer. Sachsen hatte die Aufgabe, fachlich geeignete NATURA 2000-Gebiete auszuwählen und diese mit dem BMU abzustimmen. Um einen ausreichenden rechtlichen Schutz zu gewährleisten, wurden für jedes Gebiet Grundschutzverordnungen erarbeitet.

Neben dem Gebietsschutz tritt Sachsen durch verschiedenste Maßnahmen dafür ein, dass die Erhaltungszustände der vorkommenden Arten und Lebensräume gesichert und soweit nötig verbessert werden. Dafür werden zahlreiche Konzepte zum Artenschutz, zur regelmäßigen Bestandserhebung und -bewertung und zur verträglichen Landnutzung erstellt und umgesetzt sowie verschiedene Fördermöglichkeiten angeboten.

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