Hauptinhalt

M3 - Forschungen zu Vogelbeständen (Art. 10)

Im Rahmen des Berichtsparameters M6 wird über Forschungen und sonstige Arbeiten als Grundlage für Schutz, Managment (Regulierung) und Nutzung von Vogelbeständen gemäß Art. 10 der Vogelschutzrichtlinie (bezüglich Anhang V der Vogelschutzrichtlinie) berichtet.

Das Bundesamt für Naturschutz berichtet zum deutschen Brutvogelatlas ADEBAR (M 6.1), gibt einen Überblick zum Vogelmonitoring in Deutschland (M 6.2) und nennt die aktuelle Rote Liste gefährdeter Vogelarten in Deutschland (M 6.3).

Das LfULG berichtet über sonstige Veröffentlichungen von EU-weitem Interesse (M 6.4).

zurück zum Seitenanfang