Hauptinhalt

Berichtspflicht nach Artikel 12 Vogelschutzrichtlinie (Großer Vogelschutzbericht)

2012 hat die EU ein neues Berichtsformat für die Berichtspflicht nach Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie eingeführt. Der bisherige 3-Jahresbericht wurde durch einen alle 6 Jahre zu erstellenden Bericht abgelöst, der hinsichtlich der zu berichtenden Inhalte und des Formats mit dem Bericht nach Artikel 17 FFH-Richtlinie vergleichbar ist. Im Juni 2019 hat die EU den Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie nachträglich entsprechend angepasst. Mehr noch als im Artikel 17-Bericht übernimmt der Bund (Bundesamt für Naturschutz in Zusammenarbeit mit dem Dachverband Deutscher Avifaunisten - DDA) die Erstellung wichtiger Berichtsteile auf Basis der Verwaltungsvereinbarung Vogelmonitoring (VVV).
Darüber hinaus haben die Länderfachbehörden (LfULG in Zusammenarbeit mit der Vogelschutzwarte Neschwitz) und die Naturschutzbehörden (UNB und Landesdirektion) für bestimmte Berichtsparameter Informationen zusammenzustellen und zu übermitteln.

Der erste nationale Bericht im neuen Format auf Basis der Zuarbeiten der Bundesländer wurde erstmals Ende 2013 vom Bund an die EU übermittelt. Bezugszeitraum war die 6-jährige Berichtsperiode vom Jahr 2008 bis einschließlich 2012. Bislang wurden somit folgende Berichte bearbeitet oder befinden sich in der Bearbeitung:

  • 1. nationaler Bericht 2013 (Berichtszeitraum 2008 bis 2012)
  • 2. nationaler Bericht 2019 (Berichtszeitraum 2013 bis 2018)
  • 3. nationaler Bericht 2025 (Berichtszeitraum 2019 bis 2024)

Hinsichtlich der tatsächlich zu betrachtenden Jahre gibt es für die einzelne Berichtsparameter mitunter andere Bezugszeiträume.

Die Berichtsinhalte gliedern sich in einen Mantelbogen (Teil A - Allgemeines Berichtsformat)  und einer größeren Zahl an Artbögen (Teil B - Berichtsformat zur Bestandssituation und zu den Trends von Vogelarten).

 

Die Vogeldaten der Zentralen Artdatenbank (ZenA) des LfULG sind wesentliche Grundlage für den Bericht nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie. Je nach Berichtsparameter liefern sämtliche Vogelbeobachtungen zur Brutzeit oder auch bestimmte Programme des Vogelmonitorings die Datengrundlage. Über die im Freistaat Sachsen laufenden Vogelmonitoringprogramme informiert folgende Seite:

zurück zum Seitenanfang