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A11 - Bejagte Arten (Anhang II der Vogelschutzrichtlinie)

In Anhang II der Vogelschutzrichtlinie werden Vogelarten aufgelistet, die gemäß Art. 7 der Vogelschutzrichtlinie im Rahmen der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften bejagt werden dürfen. Seit dem Vogelschutzbericht 2019 wird im Berichtparameter A11 unter anderem abgefragt, ob eine Vogelart auf nationaler Ebene bejagt wird und wie hoch - im Falle einer Bejagung - die zugehörigen Jagdstrecken ausfallen.

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